AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


§ 1 Anwendung der AGB

Die AGBs regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktikerin und Kunde (Tierhalter) als Behandlungsvertrag gemäß §§ 661 Abs. 1 BGB. Der Tierhalter erhält die AGBs in Form eines Behandlungsvertrages vor Behandlungsbeginn zur Unterschrift. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen sowie Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Tierheilpraktikerin.



§ 2 Zustandekommen des Behandlungsvertrages

Der Kunde nimmt eine tierheilpraktikertypische naturheilkundliche Behandlung für sein Tier in Anspruch. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB und regelt in den hier festgehaltenen AGB die Geschäftsbeziehungen zwischen der Mobilen Tierheilpraxis Mirjam Seiter-Bolengo als Tierheilpraktikerin und dem Tierhalter, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.


Dieser Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der Tierheilpraktikerin in Form von Beratung, Diagnosestellung, Untersuchung und Therapie annimmt.


Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet.


Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen, wenn Kunde und Tierheilpraktikerin einen ersten Termin vereinbaren. Auch bei einer mündlichen Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt.


Die Tierheilpraktikerin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, die Tierheilpraktikerin aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die Behandlung sie in einen Gewissenskonflikt bringen könnte.) Hierbei bleibt der Honoraranspruch der Tierheilpraktikerin für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.



§ 3 Versprechen auf Heilung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben wird. Es wird kein Versprechen auf Heilung gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) gegeben, dies ist weder möglich, noch gesetzlich zulässig.



§ 4 Aufklärung / Hinweise

Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass:

  • es sich bei den von der Tierheilpraktikerin angewandten Verfahren um schulmedizinisch nicht anerkannte Verfahren handelt.
  • die Behandlung der Tierheilpraktikerin, eine ärztliche Therapie nicht ersetzt. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird die Tiereilpraktikerin unverzüglich eine Weiterleitung an einen Tierarzt veranlassen oder eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Dies gilt auch dann, wenn dem Tierheilpraktiker aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots eine Behandlung nicht möglich ist.
  • für die Erteilung einer Auskunft des Tierheilpraktikers an Dritte ist die schriftliche Einwilligung des Kunden erforderlich. 



§ 5 Aufklärungspflicht / Aufklärungsumfang

Die Tierheilpraktikerin ist verpflichtet, dem Tierhalter in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose und die Therapie, sowie die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung. Mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Tierhalter, dass nachfolgende Punkte umfassend besprochen wurden: • Aktueller Gesundheitszustand des Tieres

  • Die Art der Erkrankung
  • Die Behandlungsmethode und deren voraussichtliche Dauer
  • Die zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen
  • Belastungen und Risiken der Therapie.
  • Honorar



§ 6 Behandlung

Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch des Tierhalters unter der Maßgabe, das Tier ganzheitlich zu behandeln.


Die Behandlungszeiten richten sich nach Vorgaben der Therapeutin, können aber im Einzelfall länger dauern als zunächst angenommen. Mit der Behandlung werden die Selbstheilungskräfte angeregt, diese können von Patient zu Patient verschieden sein.


Der Halter oder die Halterin verpflichtet sich, alle Fragen zum Tier und dessen Gesundheit und dem bisherigen Therapieverlauf betreffend, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtigen Informationen selbstständig anzugeben.


Die Therapeutin ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben scheint, insbesondere wenn der Halter oder die Halterin oder das Tier Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt werden.



§ 7 Haftung des Behandlers

Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen.


Die Tierheilpraktikerin schließt zudem jegliche Haftung für Schäden am Tier aus, die durch Behandlungsempfehlungen oder Therapien entstanden sind. Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind- soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen.


Dies gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.



§ 8 Honorar, Kostenerstattung

Nach Dienstvertragsrecht (BGB § 612) können Patienten ohne andere Vorinformationen oder Vereinbarung von einer Abrechnung im ‚üblichen’ Rahmen ausgehen.


Der Leistungserbringer schuldet die Leistung, jedoch nicht den Erfolg. Somit ist nach Dienstvertragsrecht die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Das Honorar ist für die jeweils erfolgte Dienstleistung und, ebenfalls wie bei jedem Tierarzt auch, kein Erfolgshonorar.


Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Leistungsaufwand- und/oder Zeitaufwand der Tierheilpraktikerin.


Das Honorar ist unmittelbar zur Zahlung fällig und kann in bar oder per EC Cash bezahlt werden. Der Tierbesitzer erhält eine Quittung (als vorläufigen Zahlungsnachweis). Eine detaillierte Rechnung wird dem Tierbesitzer nach erfolgter Repertorisation innerhalb einer Woche auf dem Postweg oder per E-Mail übersandt.


Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung oder Kartenzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig.


Anfallende Behandlungsgebühren werden in Anlehnung an die Richtlinien des Verbands Deutscher Tierheilpraktiker e.V. erstellt. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Die aktuellen Preise sind hier angehängt und wurden vom Tierhalter zur Kenntnis genommen. 


Der Tierheilpraktiker verpflichtet sich bei Zahlungsverzögerung eine Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt hierfür 5,00 €. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.


In der Abrechnung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.



§ 9 Terminvereinbarung

Untersuchungs- und Behandlungstermine etc. gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per Email, mündlich oder persönlich von der Tierheilpraktikerin bestätigt wurden. Mit der Bestätigung kommt es somit zu einen Behandlungsvertrag und gleichzeitig einer Zustimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Bei Hausbesuchen kann es aufgrund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (Straßenverkehr, Wetterlage) zu Verzögerungen kommen. Sofern eine Telefonnummer hinterlassen wurde, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung der Tierheilpraktikerin an den Tierhalter darüber. Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung des Tierheilpraktikers nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.


Der Tierhalter muss Termine rechtzeitig, das bedeutet mindestens 24 Stunden im Voraus, absagen. Die Absage muss telefonisch über das Praxistelefon +49 1556 1397990 erfolgen.

 

 

§ 10 Ausfallhonorar

Tritt der Tierhalter bei Ankunft der Tierheilpraktikerin vom Behandlungsvertrag zurück oder versäumt der Tierhalter einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er der Tierheilpraktikerin ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des Betrages, der dem Zeitfenster entspricht, welcher für den Termin reserviert war.


Dies gilt nicht, wenn der Tierhalter mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder nachweislich ohne sein Verschulden verhindert ist. (wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.) Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch den Tierheilpraktiker.


Sagt der Tierhalter nicht 24 Stunden vorher ab, sondern in einem kürzeren Zeitraum, wird ein Ausfallhonorar von 50,00 Euro in Rechnung gestellt. 



§ 11 Beratung / Nachbetreuung über Telefon/Videocall

Die Beratung / Nachbetreuung per Telefon oder Videocall ersetzt die reguläre Behandlung durch die Tierheilpraktikerin nicht und wird zusätzlich zu den persönlichen Terminen angeboten. Über Telefon oder Videocall können keine Diagnosen gestellt werden, dies geschieht persönlich vor Ort durch die Tierheilpraktikerin.



§ 12 Laborkosten / Kosten für Medikamente

Tierheilpraktikern ist es untersagt verschreibungspflichtige Medikamente zu verschreiben oder abzugeben. Auch apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nicht abgegeben werden.


Alle eingesetzten Medikamente sind frei verkäuflich und über Apotheken zu beziehen.


Die Direktverabreichung an Patienten durch die Tierheilpraktikerin ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Honorare der Tierheilpraktikerin grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist.


Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können Produkte von der Tierheilpraktikerin in Gewinnerzielungsabsicht empfohlen und gegen Provision vermittelt werden.


Die Anwendung von vom Patienten mitgebrachten Arzneimitteln durch die Tierheilpraktikerin ist ausgeschlossen.


Eventuell anfallende Kosten für Laboruntersuchungen durch ein Fremdlabor werden dem Tierhalter zusätzlich in Rechnung gestellt.



§ 13 Veranstaltungen, Seminare und Webinare

Die Anmeldung für jegliche Anlässe erfolgt über ein dafür vorgesehenes Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.

Jede Anmeldung ist verbindlich.


Bei der Anmeldung sind folgende Daten anzugeben: Name, Anschrift, Veranstaltung und Datum der Veranstaltung.

Die Teilnahmegebühr ist per Vorkasse fällig, eine Bestätigung mit der Rechnung wird nach der Anmeldung zugeschickt.


Rücktritt von Veranstaltungen, Seminaren und Webinaren ist kostenfrei möglich bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin. Wenn eine Verhinderung durch Erkrankung vorliegt ist ein ärztliches Attest vorzulegen, ansonsten besteht keine Möglichkeit auf Erstattung der Teilnahmegebühr.



§ 14 Datenschutz / Einverständniserklärung Datenerhebung

Die Tierheilpraktikerin erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten des Kunden und Daten des Tieres ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.


Der Tierhalter hat die separat an ihn ausgehändigte Datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 7 DSGVO erhalten, verstanden und unterzeichnet.


Der Tierheilpraktiker behandelt die Patientendaten streng vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters.


Dies ist nicht anzuwenden, wenn der Tierheilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen (z.B. meldepflichtige Infektionskrankheiten) oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.


Handakten werden von der Tierheilpraktikerin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.


Datenschutzinformationen für diese Homepage finden Sie hier.



§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.



§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort: Leonberg, Baden-Württemberg, Deutschland.

Gerichtsstand für beide Parteien: Amtsgericht Stuttgart



§ 17. Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung

Der Vertrag kann binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Tierbesitzer der Tierheilpraktikerin eine eindeutige Erklärung mittels Postwegs oder per E-Mail, über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zusenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Tierhalter die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.



HINWEIS: Die AGBs können Sie auch als PDF herunterladen auf der Seite "Downloads".



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